Zukunftsicherung für die Feuerwehren im Landkreis Starnberg
- Anhebung der Altersgrenze auf 65 und Einrichtung von Kinderfeuerwehren -
„Das gestern vom Bayerischen Landtag verabschiedete neue Bayerische Feuerwehrgesetz sichert auch die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Starnberg. Denn die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf das vollendete 65. Lebensjahr und die Möglichkeit der Einrichtung von Kinderfeuerwehren verbreitert ihre personelle Basis enorm“, sagte die Landtagsabgeordnete Ute Eiling-Hütig: „Ich kenne viele aktive Feuerwehrleute im Landkreis Starnberg, die sich darüber geärgert haben, dass sie bisher mit 63 aufhören mussten, obwohl sie noch ‚topfit‘ waren. Damit ist jetzt erfreulicherweise Schluss“.