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Lohngerechtigkeit für Frauen: Welche Maßnahmen braucht es?

Beitrag von MdL Dr. Ute Eiling-Hütig im Standpunkt der Bayerischen Staatszeitung

09.03.2017

Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 den Gesetzentwurf zur Entgelttransparenz beschlossen. Dieser Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern ein Auskunftsanspruch für Beschäftige eingeführt wird, die wissen wollen: Wie viel verdienen meine Kollegen in einer vergleichbaren Tätigkeit?

Wir als  CSU-Landtagsfraktion stehen zu der Maxime: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dass weibliche Beschäftigte auch dort, wo sie vergleichbare Tätigkeiten und Berufserfahrung aufweisen, immer noch durchschnittlich 7 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, rechtfertigt gesetzliche Maßnahmen. Diese müssen allerdings praktisch umsetzbar sein und dürfen die Unternehmen nicht überfordern. Es ist daher sehr erfreulich, dass es in der Ressortabstimmung für dieses Gesetz gelungen ist, die ursprünglichen Pläne von Bundesministerin Schwesig abzufedern und ein „Bürokratiemonster“ zu verhindern. 

Wenn wir das Ziel der Lohngerechtigkeit für Frauen und Männer ernst nehmen, dann müssen wir jedoch an breiterer Front ansetzen: Das fängt bei der Berufswahl an – wie schaffen wir es, Frauen verstärkt in die MINT-Berufe zu bringen? – und hört bei der Aufwertung der Pflegeberufe auf. Die in diesem Jahr noch kommende Reform der Pflegeberufe leistet einen wichtigen Beitrag zur Entgeltgleichheit; schließlich sind in diesem Bereich hauptsächlich Frauen beschäftigt.

Wir müssen auch die Leistung der Mütter besser anerkennen. Für uns ist Familienarbeit keine Arbeit zweiter Klasse. Deswegen haben wir die Mütterrente auf Bundesebene durchgesetzt und so eine Gerechtigkeitslücke beseitigt. Davon profitieren in Bayern etwa 1,1 Millionen Frauen! Und wir werden bei diesem Thema nicht nachlassen. Wir wollen die Kinderziehungszeiten vollständig gleichstellen: Unabhängig davon, ob das Kind vor oder nach 1992 geboren ist, werden drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. Das ist für uns ein Gebot der Gerechtigkeit. Neben der Politik ist aber auch die Wirtschaft in der Verantwortung, weitere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.

Abgeordnetenbüro Dr. Ute Eiling-Hütig

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