Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 den Gesetzentwurf zur Entgelttransparenz beschlossen. Dieser Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern ein Auskunftsanspruch für Beschäftige eingeführt wird, die wissen wollen: Wie viel verdienen meine Kollegen in einer vergleichbaren Tätigkeit?
Wir als CSU-Landtagsfraktion stehen zu der Maxime: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dass weibliche Beschäftigte auch dort, wo sie vergleichbare Tätigkeiten und Berufserfahrung aufweisen, immer noch durchschnittlich 7 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, rechtfertigt gesetzliche Maßnahmen. Diese müssen allerdings praktisch umsetzbar sein und dürfen die Unternehmen nicht überfordern. Es ist daher sehr erfreulich, dass es in der Ressortabstimmung für dieses Gesetz gelungen ist, die ursprünglichen Pläne von Bundesministerin Schwesig abzufedern und ein „Bürokratiemonster“ zu verhindern.
Wir müssen auch die Leistung der Mütter besser anerkennen. Für uns ist Familienarbeit keine Arbeit zweiter Klasse. Deswegen haben wir die Mütterrente auf Bundesebene durchgesetzt und so eine Gerechtigkeitslücke beseitigt. Davon profitieren in Bayern etwa 1,1 Millionen Frauen! Und wir werden bei diesem Thema nicht nachlassen. Wir wollen die Kinderziehungszeiten vollständig gleichstellen: Unabhängig davon, ob das Kind vor oder nach 1992 geboren ist, werden drei Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet. Das ist für uns ein Gebot der Gerechtigkeit. Neben der Politik ist aber auch die Wirtschaft in der Verantwortung, weitere Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.