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Wahl der nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes

29.01.2024
Foto: Pixabay
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Den Wahlvorgang für die sogenannten nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes durch den Landtag im Hinblick auf die Wahlvorschläge der AfD die Sie kritisch hinterfragen kann ich folgt erklären:

Ich kann Ihre Besorgnis über die AfD als eine Partei, die keine Gelegenheit auslässt, Hass und Hetze zu verbreiten und unsere demokratische Ordnung verächtlich zu machen, sehr gut nachvollziehen. Lassen Sie mich daher unmissverständlich klarstellen: Wir zeigen klare Kante gegen die AfD und wir haben an einer eindeutigen Abgrenzung gegenüber dieser Partei, in der Feinde unserer Verfassung und Feinde der Demokratie den Ton angeben, nie einen Zweifel gelassen! Die AfD ist in Teilen rechtsextrem und wird daher völlig zu Recht vom Verfassungsschutz beobachtet.

Die Abgeordneten der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag haben es der AfD daher konsequent verwehrt, wichtige politische Funktionen im Bayerischen Landtag zu besetzen – vom Landtagsvizepräsidenten bis zu den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Landtagsausschüsse. Gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen im Bayerischen Landtag haben wir hier jeweils gegen die Kandidaten der AfD gestimmt.

Auf unsere Initiative hin verurteilen alle demokratischen Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag die jüngsten Bestrebungen der AfD, die Demokratie in Bayern und die Organe der bayerischen Demokratie gezielt zu schwächen, zu schädigen und zu delegitimieren. Wir treten damit allen Versuchen der AfD entschieden entgegen, die Grundordnung unseres Staates, wie sie im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung verankert ist, in Frage zu stellen und mit gezielten Provokationen und Entgleisungen den gesellschaftlichen Frieden in unserem Land zu stören. Wir wissen uns damit einig mit den Hunderttausenden Menschen, die in diesen Tagen auf Demonstrationen überall in Deutschland ihre Ablehnung der AfD und des Rechtsextremismus zum Ausdruck bringen.

Der Entscheidung über das Verfahren bei der Wahl der ehrenamtlichen Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes liegt eine sorgfältige und gewiss nicht einfache Abwägung zugrunde, bei der wir Rücksicht auf die geltende Rechtslage nehmen müssen.  Die ehrenamtlichen Richter werden jeweils vom Landtag zu Beginn der Wahlperiode auf Vorschlag der Fraktionen gewählt, wobei die Stärke der Fraktionen dafür ausschlaggebend ist, wie viele Personen sie jeweils vorschlagen können. So sieht es das Gesetz vor. Die Stärke der Fraktionen ergibt sich aus dem Ergebnis der Landtagswahl. Das Wahlergebnis soll sich auch in der Zusammensetzung der nichtberufsrichterlichen Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichts widerspiegeln. Der AfD als drittgrößter Landtagsfraktion steht danach ebenfalls das Recht zu, Personen vorzuschlagen – und zwar zwei von fünfzehn.

Was würde geschehen, wenn die von der AfD vorgeschlagenen Personen nicht gewählt würden? Mit dieser Frage haben wir uns intensiv beschäftigt. Die Folge wäre, dass die Zusammensetzung des Bayerischen Verfassungsgerichthofes fehlerhaft wäre. Dies kann wiederum zur Folge haben, dass gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können, weil damit der verfassungsrechtliche Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt sein kann, bzw. dass die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes womöglich sogar ganz zum Erliegen käme. Auf diese Konsequenzen hat uns auch der Präsident des Gerichtshofes sehr deutlich hingewiesen. Unsere staatspolitische Verantwortung ist es, für die Funktionsfähigkeit unserer Verfassungsorgane zu sorgen. Wir wollen und können an der Integrität unserer Rechtsprechungsorgane keinerlei Zweifel aufkommen lassen. Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern müssen sich jederzeit auf eine ordnungsgemäße Rechtsprechung verlassen können!

Deshalb mussten wir aktuell bei der Abstimmung über eine Gesamtliste aller Wahlvorschläge der Fraktionen im Landtag bleiben, wie es in den vergangenen Jahrzehnten auch immer üblich war. Wir müssen als Parlamentarier die Regeln, die wir uns selbst gegeben haben und die sich von heute auf morgen auch nicht ändern lassen, einhalten – selbst wenn uns das Ergebnis nicht gefällt. Für die Zukunft müssen wir uns angesichts der unverkennbaren weiteren Radikalisierung der AfD, der zwischenzeitlich aufgetretenen massiven Tabubrüche, Entgleisungen und Angriffe der AfD auf unsere demokratischen Werte aber natürlich intensiv über Änderungen an diesem Besetzungsverfahren Gedanken machen.

Wir wollen – um es nochmals klar zu sagen – keine AfD-Richter in diesem wichtigen Verfassungsorgan! Aber unter den gegenwärtigen rechtlichen Bedingungen – der  Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten, 22 berufsrichterlichen Mitgliedern und 15 ehrenamtlichen Richtern, von denen dann zwei von der AfD entsandt würden – sehe ich derzeit auch keinerlei Gefahr, dass die AfD hier einen bestimmenden Einfluss erlangen oder gar den Gerichtshof unterwandern könnte.

Gleichwohl kann ich Ihnen versichern, dass wir hier weiter äußerst wachsam sein und insbesondere die weiteren Erkenntnisse des Verfassungsschutzes über eine mögliche Verfassungsfeindlichkeit das AfD als Gesamtpartei fortlaufend im Blick behalten werden!


Abgeordnetenbüro Dr. Ute Eiling-Hütig

Wielinger Straße 16
82340 Feldafing
Telefon : 08157-9990841
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