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Jubiläum: 50 Jahre Bayerisches Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayEbFöG)

26.03.2025
Foto: Petra Schramböhmer (BBV)
Foto: Petra Schramböhmer (BBV)

Das BayEbFöG steht seit 50 Jahren als klares Bekenntnis der bayerischen Landespolitik zur Förderung der Erwachsenenbildung.

Beim Festakt betonte Dr. Ute Eiling-Hütig, Vorsitzende des Arbeitskreises Kultus und Bildung sowie Sprecherin der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Erwachsenenbildung im Bayerischen Landtag: „Seit 1974 bildet das Bayerische Erwachsenenbildungsförderungsgesetz die verlässliche Grundlage für die staatliche Förderung der vielfältigen Erwachsenenbildung in Bayern. Nach über 40 Jahren war es an der Zeit, dieses bewährte Gesetz zu modernisieren. In einer gemeinsamen interfraktionellen Kraftanstrengung gelang es uns, im Juli 2018 das neue Gesetz einstimmig zu verabschieden. Seither haben wir das EbFöG weiter behutsam modernisiert. Doch eines ist unverändert geblieben: der weite, humanistisch geprägte Bildungsbegriff, der den Menschen zu Selbstverantwortung und Selbstbestimmung befähigt.“

Das BayEbFöG steht seit 50 Jahren als klares Bekenntnis der bayerischen Landespolitik zur Förderung der Erwachsenenbildung.

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