Gesundheit und Pflege
- Eine wohnortnahe Versorgung mit Leistungen von Hausärzten, Fachärzten und Apotheken sowie eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung flächendeckend in allen Landesteilen
- Maßnahmen zur Stärkung pflegender Angehöriger und gegen den Fachkräftemangel in den Pflegeberufen
- Eine gute Personalausstattung für eine bestmögliche Qualität in der Alten- und Krankenpflege
- Hochwertige und flächendeckende Unterstützung von Hebammen und Geburtshelfern für junge Eltern
- Die Stärkung von Heilmittelerbringern wie Physio- und Ergotherapeuten oder Logopäden
- Bessere Rahmenbedingungen für sämtliche Berufsgruppen im Gesundheitswesen, z.B. durch Bürokratieabbau
- Verstärkte Prävention und Gesundheitsförderung in allen wichtigen Lebensbereichen
- Förderung unserer Kur- und Heilbäder als bayerische Gesundheitszentren
Aktuelle Informationen zum Coronavirus (Sars-CoV-2)
Thema
Aktuelle Informationen zum Coronavirus (Sars-CoV-2)
Ende Januar 2020 wurde der erste Coronavirus-Fall in Bayern bestätigt. Ganz Deutschland kämpft seither gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2). Auch weiterhin ist die Situation ernst und entwickelt sich dynamisch. Maßnahmen gegen das Virus trifft Bayern daher mit Blick auf das Infektionsgeschehen.
+++25. Mai 2022+++
Um auf eine mögliche neue Corona-Welle im Herbst vorbereitet zu sein, baut der Freistaat das Frühwarnsystem gegen Corona aus. Als Teil des Fünf-Punkte-Plans des Bayerischen Gesundheitsministeriums soll das Frühwarnsystem dazu beitragen, besorgniserregende SARA-CoV-2-Virusvarianten noch schneller zu erkennen. Es stützt sich auf drei Module:
1. Verbundprojekt „Bay-VOC“: Die Wissens- und Laborstruktur des Verbundprojekts soll erweitert werden. Es besteht aus einem Netzwerk, in dem die Expertise der gesamten bayerischen Universitätsmedizin sowie des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gebündelt wird.
2. Netzwerk der „Sentinel“-Praxen: Die teilnehmenden Praxen, die möglichst repräsentative Stichproben zur Erfassung des Infektionsgeschehens erheben, sollen von aktuell 58 auf ca. 150 Praxen ausgeweitet und die Anzahl der Proben pro Woche von bislang zwei auf vier erhöht werden.
3. Abwassermonitoring in Bayern: Das Abwassermonitoring soll ausgebaut werden, damit im Abwasser noch effizienter Gensequenzen von SARS-CoV-2 mittels PCR nachgewiesen werden können. Damit kann die Dunkelziffer von Infektionen besser abgeschätzt werden.
Weitere Details zum Ausbau des Corona-Frühwarnsystems können Sie hier nachlesen oder in der Pressemitteilung weiter unten auf dieser Seite.
+++26. April 2022+++
Das Bayerische Kabinett hat heute beschlossen, die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 28. Mai 2022 zu verlängern. Anpassungen wurden in folgenden Punkten beschlossen:
In Schulen und im Bereich der Kinderbetreuung fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 weg. Das betrifft anlasslose regelmäßige Testungen ebenso wie Testungen in den Einrichtungen bei einem Infektionsfall. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
Die Pressemitteilung zur Kabinettssitzung finden Sie hier oder als Download im unteren Bereich der Seite.
+++13. April 2022+++
Ab heute gilt in Bayern die neue Allgemeinverfügung Isolation. Laut dieser verkürzt sich die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist nicht mehr notwendig, vorausgesetzt man ist 48 Stunden symptomfrei. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten COVID-19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage. Für enge Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig.
+++05. April 2022+++
Das Testkonzept an Schulen und Kindergärten wird in Bayern ab dem 1. Mai 2022 neu ausgerichtet. Generelle Testungen an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung werden eingestellt. Damit wird den geplanten neuen Isolations- und Quarantäneempfehlungen des Bundes Rechnung getragen und der erwartete Rückgang der Infektionszahlen berücksichtigt. Bis zum 30. April 2022 wird das derzeitige Testkonzept an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung beibehalten. Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen besteht darüber hinaus bis zum 31.08.2022 die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Kita-Kinder mittels PCR-Pooltestungen entsprechen der Laufzeit der Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zu testen.
Der Ministerrat hat außerdem die Anhebung des Förderhöchstbetrags in der Bayerischen Härtefallhilfe auf bis zu 250.000 Euro beschlossen. Die Förderhöchstgrenze von 100.000 Euro wird für den Regelfall beibehalten. Zukünftig sind aber in begründeten Einzelfällen auch darüber hinausgehende Förderungen möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier oder unten in der Pressemitteilung.
+++29. März 2022+++
Ab dem 3. April 2022 gilt das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz, das nur noch so genannte "Basisschutzmaßnahmen" zulässt. Für weitergehende Maßnahmen müsste eine Hotspotregelung angewendet werden. Bayern wird also bis einschließlich 30. April 2022 die vom Bund zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpfen.
Die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und das Tragen medizinischer Masken bleiben weiter empfohlen. In bestimmten Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegediensten u.ä. gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. In Schulen und Kitas wird weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Besucher und Beschäftigte von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen benötigen für den Zugang eine tagesaktuellen Schnelltest.
Die Pressemitteilung zur Kabinettssitzung finden Sie hier oder als Download im unteren Bereich der Seite.
+++22. März 2022+++
Marktkaufleute und Schausteller gehören zu einer besonders betroffenen Branche während der Pandemie. Deshalb hat der Ministerrat heute beschlossen, die Sonderhilfe Weihnachtsmärkte auf Volksfeste auszudehnen. Marktkaufleute und Schausteller, die neben der Absage der Weihnachtsmärkte zugleich vom Verbot der Volksfeste betroffen waren, können künftig für bis zu 10 Monate (bisher 5 Monate) den fiktiven Unternehmerlohn beantragen. Die Förderung wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe des Bundes gewährt. Anträge können dem 1. April gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier oder unten in der Pressemitteilung.
+++15. März 2022+++
Die Infektionszahlen in Bayern steigen wieder. Es ist anzunehmen, dass sich die Lage in den Krankenhäusern in den nächsten Wochen zuspitzen wird. Der Gesetzesentwurf des Bundes, alle Regeln zum 19. März auslaufen zu lassen, ist deshalb für Bayern nicht tragbar. Die vom Bund vorgeschlagene Hotspot-Regelung ist nicht praktikabel.
Das Bayerische Kabinett hat deshalb beschlossen, von der Übergangsregelung Gebrauch zu machen und zum Schutz der Menschen in Bayern die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 2. April zu verlängern. Die bisherigen 2G-, 2G plus- und 3G-Regelungen bleiben im bisherigen Umfang bestehen. Ebenso die Maskenpflicht (FFP2) überall dort, wo sie bisher galt. Änderungen gibt es im Schulbereich: In Grundschulen und Förderschulen entfällt ab dem 21. März die Maskenpflicht am Platz, eine Woche später in den 5. und 6. Klassen. In Schulen und Kitas wird weiterhin regelmäßig getestet. Zugangsbeschränkungen zu vulnerablen Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen) mit tagesaktuellem Schnelltest werden aufrechterhalten.
Wegfallen werden ab dem 19. März Kontaktbeschränkungen, Kapazitäts- und Personenobergrenzen, Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen, das Tanz- und Musikverbot in der Gastronomie, das Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten, das Verbot des Feierns auf öffentlichen Plätzen, das Alkoholverkaufs- und Konsumverbot auf öffentlichen Plätzen und Verpflichtungen zu festen Gruppen in den Kitas.
Außerdem verlängert der Freistaat Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende und es wird eines neues Förderpaket für die Freie Kunst-Szene auf den Weg gebracht. Damit können zum Beispiel Projekte für Gastspiel- und Tourneeauftritte gefördert werden.
In der Pressekonferenz zur Kabinettssitzung bittet der Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann zudem eindringlich darum, von dem Impfangebot Gebrauch zu machen.
Die Pressemitteilung zur Kabinettssitzung finden Sie hier oder als Download im unteren Bereich der Seite.
+++02. März 2022+++
Die aktuellen Entwicklungen der Pandemie bestätigen die Annahme, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannt. Bund und Länder haben sich am 16. Februar auf weitere Erleichterungen zum 4. März 2022 geeinigt. Bayern geht den Weg des Ausstiegs aus den Corona-Maßnahmen konsequent weiter und setzt die bundesweit vereinbarten Erleichterungen um.
Überall in der Gastronomie und bei Angeboten im Beherbergungswesen, wo 2G galt, gilt ab 4. März 2022 die 3G-Regel.
Öffnen dürfen ab 4. März auch wieder alle Clubs, Diskotheken sowie vergleichbare Freizeiteinrichtungen unter den Bedingungen von 2G plus; also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem aktuellem Test (beziehungsweise mit Boosterimpfung). In Clubs und Diskotheken besteht dabei für die Besucher keine Maskenpflicht.
Soweit bisher Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und Einrichtungen bestehen, so betragen diese künftig einheitlich 75 Prozent der Kapazität. Die absolute Personenobergrenze von 25.000 Personen bleibt unverändert.
In den Schulen entfällt generell die Maskenpflicht während des Sportunterrichts.
Alle Details im Überblick finden Sie hier oder unten in der Pressemitteilung.
+++15. Februar 2022+++
Die Lage im Gesundheitswesen ist weiterhin stabil, die Infektionszahlen sind rückläufig. Der Ministerrat hat deshalb weitere Lockerungen beschlossen, die ab dem 17. Februar 2022 in Bayern gelten (vorerst bis einschließlich 19. März 2022):
Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich werden für Geimpfte und Genesene (bisher max. 10 Personen) aufgehoben. Für Ungeimpfte gilt weiterhin die Regel „Angehörige des gleichen Hausstands plus zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt“.
Überall wo bisher 2G plus galt, gilt ab dem 17. Februar 2022 künftig 2G. In welchen Bereichen diese Bedingungen gelten, können Sie unter folgendem Link bei Punkt 3.2 nachlesen: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-15-februar-2022/.
Die maximale Zuschauerzahl wird vor allem bei Kultur- und Sportveranstaltungen von bisher 15.000 Personen auf 25.000 Personen angehoben. Die geltenden Kapazitätsgrenzen von 50 % bei Sportveranstaltungen und 75 % im Kulturbereich bleiben unverändert. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiter.
In folgenden Bereichen gilt künftig 3G anstelle von 2G:
- die eigene aktive sportliche Betätigung,
- der Bildungsbereich mit den Hochschulen, der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, der außerschulischen Bildung und den Musikschulen
- Bibliotheken und Archive
- Museen, Ausstellungen
- Fitnessstudios, Solarien
- die eigene aktive Mitwirkung in Laienensembles (z. B. Blasorchester, Laienschauspiel)
Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die bisherige Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
Bestehende Kapazitätsgrenzen für Einrichtungen unter freiem Himmel (z.B. Zoo und botanische Gärten, Freizeitparks etc.) werden aufgehoben.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben künftig generell zu allen Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
Die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt. Die bisherige Pflicht, bei größeren Sport- und Kulturveranstaltungen nur personalisierte Tickets zu verkaufen, entfällt ebenfalls.
Die Regelungen zum regionalen Hotspotlockdown werden aufgehoben.
In der Gastronomie bleibt die Regelung 2G vorerst bestehen.
Alle Details im Überblick finden Sie hier oder unten in der Pressemitteilung.
+++08. Februar 2022+++
Die Omikron-Welle führt zwar zu neuen Höchstständen bei den Infektionszahlen, die Intensivbettenbelegung ist aber weiterhin stabil. In den Krankenhäusern gibt es noch ausreichend Kapazitäten. Das Gesundheitssystems ist derzeit nicht überlastet. Für Bayern ist damit der Zeitpunkt zum Einstieg in den Ausstieg der Corona-Maßnahmen gekommen.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown bis dahin weiterhin ausgesetzt.
Zum 9. Februar 2022 werden folgende Maßnahmen angepasst:
Für Veranstaltungen (insbesondere Sport) gilt eine Kapazitätsgrenze von 50%. Im Kulturbereich (inklusive Kinos) 75%. Für alle Veranstaltungen gilt eine Personenobergrenze von 15.000. Die bisherigen Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus) und die FFP2-Maskenplficht bleiben weiterhin bestehen. Bei Messen gilt eine Besucherobergrenze von 25.000 (bisher 12.500). Für Seilbahnen gilt eine Kapazitätsgrenze von 75%. Für Bäder, Thermen und Saunen gilt künftig 2G, für körpernahe Dienstleistungen 3G.
In der Gastronomie entfällt ab morgen die Sperrstunde.
Tritt in der Kindertagesbetreuung ein Infektionsfall auf, soll in dieser Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Eltern erhalten hierfür zusätzliche Berechtigungsschreine.
Zudem hat das Kabinett beschlossen, die Finanzierung der Impfzenten bis Ende 2022 fortzuführen und die Kapazitäten anzupassen.
Weitere Informationen finden Sie hier oder unten in der Pressemitteilung.
+++25. Januar 2022+++
Wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Omikron zu weniger Hospitalisierungen und Intensivbehandlungen führt als die Delta-Variante. Deshalb kann man das Delta-Management nicht auf Omikron übertragen. Die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems muss im Fokus bleiben. Das Bayerische Kabinett hat folgende Änderungen zum 27. Januar beschlossen:
Die Kapazität bei Kultur- und Sportveranstaltungen sowie allen weiteren in 2G plus und unter freiem Himmel in 2G kapazitätsbeschränkten Veranstaltungen und Einrichtungen darf künftig zu 50 Prozent ausgelastet werden.
Im Profisport sollen bei überregionalen Sportveranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Personen erwartet werden, Zuschauerkapazitäten zu 25 Prozent genutzt werden können. Dabei gilt eine absolute Personenobergrenze von 10.000 Zuschauern. Entsprechendes gilt für Kulturveranstaltungen. Die bestehenden Regeln – insbesondere 2G plus, FFP2-Maskenpflicht, Alkoholverkaufs- und -konsumverbot – bleiben dabei bestehen.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, können künftig – auch ohne Impfung oder weiteren Test – zur Jugendarbeit (insbesondere außerschulische Bildung) zugelassen werden.
Des Weiteren wird die Zugangsbeschränkung 2G für Ladengeschäfte aufgehoben. Für Kunden gilt eine strenge FFP2-Maskenpflicht und eine Begrenzung der zulässigen Kundenzahl (10qm-Regel).
Prüfungen, Meisterkurse und der gesamte Fahrschulbereich sind künftig nach 3G zugänglich.
Soweit bislang in der 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist (z.B. bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), genügt künftig ein negativer Antigentest.
Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden weiterhin bis einschließlich 9. Februar 2022 ausgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier oder unten in der Pressemitteilung.
+++14. Januar 2022+++
Die sogenannte Hotspot-Regelung wird vorerst ausgesetzt. Das heißt, dass Landkreise und kreisfreie Städte, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 übersteigen, das öffentliche Leben nicht automatisch herunterfahren müssen. Damit reagiert die Bayerische Staatsregierung auf die Omikron-Variante des Coronavirus. Die Regelung wird je nach Situation in den Kliniken bis zur nächsten Kabinettsentscheidung ausgesetzt.
+++11. Januar 2022+++
Das Bayerische Kabinett hat heute die Regelungen für die Quarantäne zum 11. Januar angepasst. Die Dauer der Quarantäne und Isolation beträgt zehn Tage. Nach sieben Tagen kann man sich mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest freitesten, vorausgesetzt man ist 48 Stunden vor dem Test symptomfrei. Kinder in Schulen und Kitas können sich bereits nach fünf Tagen freitesten. Enge Kontaktpersonen mit vollständigem Impfschutz sowie Genesene sollen von der Quarantäne ausgenommen werden. Hierfür muss der Bund noch die notwendigen Rechtsänderungen vornehmen.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird bis 9. Februar verlängert. In 2G plus-Bereich entfällt für Personen mit Auffrischimpfung wie bislang die Testnachweispflicht. Neu ist, dass diese bereits unmittelbar nach der Auffrischimpfung entfällt und nicht erst 14 Tage danach. Dies gilt auch für vollständig genesene Personen. In der Gastronomie gilt weiterhin 2G. Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig getestet werden, sind davon ausgenommen.
Weitere Beschlüsse finden Sie hier und unten in der Pressemitteilung.
Weitere wichtige Infos im Überblick:
Die „Corona-Hotline“ der Staatsregierung für Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, am Samstag von 10 bis 15 Uhr unter 089/122 220 erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Corona-Geschehen.
Eine Übersicht wichtiger Informationen zum Coronavirus finden Sie hier. Auch die jeweils zuständigen Ministerien informieren auf ihren Seiten, z. B. wenn es um aktuelle Hilfen für die bayerische Wirtschaft (www.stmwi.bayern.de) oder um die wichtigsten Fragen und Antworten zum Virus (www.stmgp.bayern.de) geht.
Weiterentwicklung des Bayerischen Krebsregisters
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Weiterentwicklung des Bayerischen Krebsregisters
Mit dem Bayerischen Krebsregister und dessen Weiterentwicklung hat sich der Arbeitskreis für Gesundheit und Pflege in seiner jüngsten Sitzung befasst. Laut AK-Vorsitzendem Bernhard Seidenath belegt es, welchen Mehrwert Gesundheitsdaten für die Diagnose und Behandlung, aber auch für die Erforschung und so für die Verhinderung von Erkrankungen haben.
Die Diskussion mit dem neuen Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Professor Dr. Christian Weidner, Dr. Matthias Baumhauer (Geschäftsführer Mint Medical) und dem neuen Vizepräsidenten der Landesärztekammer, Dr. Bernhard Junge-Hülsing, zeigte den grundsätzlichen Widerspruch auf: zwischen einer gesellschaftlich gewünschten Datensparsamkeit auf der einen – und dem Bedarf nach mehr Daten für die Forschung zur Verbesserung der Versorgung auf der anderen Seite. „Wir brauchen mehr Datenspendemöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten. Diese sind hierzu auch zum allergrößten Teil bereit. Es gilt, Datenschutz UND Datenschatz zusammen zu denken. Denn Daten teilen heißt besser heilen!“, so der Vorsitzende.
Helmut Radlmeier verwies auf die derzeitige Lage an den Kliniken, die durch Bürokratie und Aufwand geprägt sei, das Krebsregister derzeit zu bedienen. Hier bestehe Handlungsbedarf. Die Abgeordneten des Arbeitskreises waren sich einig, dass das Krebsregister ein Nukleus für weitere Register im Bereich anderer Erkrankungen, etwa der Demenz, sein könne.
Haushalt 2022 – Wir machen Bayern
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Haushalt 2022 – Wir machen Bayern
Die CSU- Fraktion hat für 2022 insgesamt 71,2 Milliarden Euro freigegeben. Neben der anhaltenden Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen umfangreiche Investitionen in allen Ressorts an: Der Freistaat Bayern investiert in die Instandhaltung und die Verbesserung der Infrastruktur von Land und Kommunen, in die Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie in moderne Wissenschaft und Forschung zu Zukunftstechnologien.Im Folgenden verschaffen wir Ihnen einen Überblick über unsere Leuchtturmprojekte in unseren Arbeitskreisen.
Im unteren Bereich der Seite finden Sie alle Pressemitteilungen zum Haushalt 2022.
AK Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport
- 500 neue Stellen für hochmoderne Polizeiarbeit
- 596 Millionen Euro Rekordbudget für unsere Polizei
Wir ermöglichen hochmoderne Polizeiarbeit. Dafür schaffen wir 500 neue Stellen, investieren weiter massiv in Ausrüstung und beschaffen neue Polizeihubschrauber. Die Sicherheit der Menschen in Bayern hat für uns oberste Priorität! Dafür brauchen wir gut ausgebildete Polizisten und bestmögliche Ausstattung. Genau dafür sorgen wir auch wieder in diesem Jahr!
AK Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration
- 120 neue Stellen bei der Justiz
- 106 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz
Für eine moderne & bürgernahe Justiz: Wir investieren in die Sicherheit der JVAs, bringen die Digitalisierung voran und schaffen neue Stellen. Unser Anspruch ist, dass die bayerische Justiz digital und bürgernah arbeitet. Bis 2026 muss die e-Akte an allen deutschen Gerichten eingeführt sein. Mit unserem Haushalt wollen wir das in Bayern deutlich früher schaffen.Daher nehmen wir in diesem Haushalt nochmal richtig Geld für die Digitalisierung in die Hand.
AK Bildung und Kultus
- 1.250 neue Stellen für die Schulen
- 70 Millionen Euro für die BayernCloud Schule
Jeder dritte Euro geht in die Bildung – für Schule, Erwachsenenbildung & Hochschulen. Unser wichtigster Schwerpunkt im Haushalt Kultus: neue Stellen & Digitale Schule. Wir wollen die bestmögliche Bildung für unsere Kinder! Dafür braucht es aber auch Menschen, die diese vermitteln. Deswegen investieren wir massiv und schaffen 1.250 neue Stellen an unseren Schulen, davon 1.120 neue Lehrerstellen. Zusätzlich treiben wir auch die digitale Bildung weiter voran!
AK Staatshaushalt und Finanzfragen
- Rekordsumme für Bayerns Kommunen: 10, 56 Milliarden Euro
- 1,6 Milliarden Euro für den Glasfaserausbau
Wir machen uns für unsere Kommunen stark. Sowohl beim Finanzausgleich als auch beim Glasfaserausbau – hier macht kein Land mehr als Bayern. Wir sind die Partei des ländlichen Raums! Deshalb haben leistungsfähige Kommunen und eine starke Infrastruktur höchste Priorität.
AK Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung
- 489 Millionen Euro für Innovations- & HighTech-Förderung
- zusätzliche 45 Millionen Euro für Meisterförderung
- 35 Millionen Euro für digitale Verwaltung
- 36 Millionen Euro für Bayerns Film- und Computerspielindustrie
Hightech & Handwerk – wir machen Bayerns Wirtschaft fit für die Zukunft! Der bayerische Mittelstand mit seinem Handwerk ist das Rückgrat unserer bayerischen Wirtschaft und Garant für regionale Wertschöpfung und unseren Wohlstand. Um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und Handwerksbetriebe weiter zu stärken und langfristig zu erhalten, investieren wir massiv in die Technologie- und Innovationsförderung. Mit zusätzlichen Mitteln für die Meister-Programme setzen wir gezielt Anreize für die berufliche Bildung in Bayern.
Unser Digitalturbo für besten Bürgerservice: Wir investieren 35 Millionen Euro in die digitale Verwaltung. Der Staat muss bei der Digitalisierung voranschreiten und eine schlagkräftige digitale Verwaltung anbieten. Nur so schaffen wir die digitale Transformation in allen Bereichen. Deswegen entwickeln wir Bayern als Spitzenstandort weiter.
AK Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- 196 Millionen Euro für das Kulturlandschaftsprogramm
- 140 Millionen Euro für die Dorferneuerung
Wir sind der starke Partner für unsere Bauern: Wir bauen die Förderungen deutlich aus und investieren 140 Millionen für Dorferneuerungen im ländlichen Raum. Die Dorferneuerung stärkt das Leben im ländlichen Raum und sorgt für immer neue Attraktivität in ganz Bayern. Ein ausreichender Staatshaushalt ist ein wichtiges Zeichen für eine moderne Landwirtschaft in Bayern und einen starken ländlichen Raum. Das Haushaltsvolumen im Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Forsten steigt in diesem Jahr um rund 103 Millionen EUR bzw. 6,1 % auf beinahe 1,8 Milliarden €.
Besondere Schwerpunkte legt die CSU-Landtagsfraktion auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe und den Erhalt der Lebensmittelproduktion in Bayern unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Verbraucherinteressen. Unser Ziel ist es, die Vorzüge der heimischen Landwirtschaft herauszustellen und in extrem volatilen Märkten das Miteinander von Bauern und Verbrauchern in Bayern weiter zu stärken.
AK Wohnen, Bau und Verkehr
- Mittel für den Schienenpersonennahverkehr auf 1,5 Milliarden Euro erhöht
- 80 Millionen Euro für das 365-Euro-Jugendticket
Wohnen & Arbeiten wo man will – wir sorgen dafür, dass die Verbindungen funktionieren. Dafür investieren wir in Schiene, Straßen & Radwege sowie in die Wohnraumförderung. Wohnen und Mobilität sind Grundbedürfnisse für alle. Wir schreiben den Menschen nicht vor, wie sie zu leben oder sich zu bewegen haben. Stattdessen schaffen wir Angebote – in den Metropolen und im ländlichen Raum.
AK Arbeit und Soziales, Jugend und Familie
- 2,9 Milliarden für die Kitas
- 4,13 Milliarden für Bayerns Familien
Wir wollen, dass sich Familie & Beruf bestmöglich vereinbaren lassen. Dafür setzen wir uns ein. Familien haben für uns oberste Priorität. Mit dem Kita-Beitragszuschuss, Krippengeld und Familiengeld unterstützen wir die Eltern direkt. Das leistet nur Bayern.
AK Umwelt und Verbraucherschutz
- 21 Millionen Euro zusätzlich für Moore, Streuobstwiesen und Landschaftspflegeprogramme
- zusätzliche 45 Millionen Euro für die Wasserversorgung
Wir schützen und erhalten Bayerns einzigartige Natur und Artenvielfalt. Das ist unsere DNA und unser urkonservatives Anliegen. Wir stehen zu unserer Klimaverantwortung! Denn ein wirksamer Klimaschutz macht Bayern stark für die Zukunft. Dafür nehmen wir alleine 2022 über eine Milliarde Euro in der Hand.
AK Gesundheit und Pflege
- 430 Millionen Euro für das Landespflegegeld
- 643 Millionen Euro für Krankenhausversorgung
Wir machen uns stark für alle, die in Bayern auf Hilfe angewiesen sind und für alle, die professionell helfen. Dafür stärken wir die Krankenhausversorgung und investieren über 500 Millionen Euro in neue Pflegeplätze & die Ausbildung sowie Landespflegegeld. Wir sichern die medizinische und pflegerische Versorgung der Menschen in Bayern! Der Gesundheitsstandort Bayern hat den Stresstest durch die Pandemie bestanden. Wir verstärken nun gezielt und gehen den Fachkräftemangel in allen Bereichen an.
AK Wissenschaft und Kunst
- 594 Millionen Euro für die Hightech Agenda
- 694 Millionen Euro für die Kulturförderung
Mit moderner Technologie und Innovationen sichern wir unsere Spitzenposition. Darum investieren wir in Bayerns Zukunft und stärken unseren Forschungsstandort. Die Erfindungen von heute sind die Arbeitsplätze von morgen. Ob Klimawandel, Energiewende oder die Verteidigung unserer Demokratie – das schaffen wir nur mit neuester Technologie. Deswegen unterstützen wir weiter die Forschung dazu an unseren Hochschulen.
Pressemitteilungen zum Haushalt 2022
Haushaltswoche im Plenum: Es geht um mehr als 71 Milliarden Euro für 2022. Die CSU-Fraktion beschließt heute den Etat für Digitales (07. April 2022)
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt grünes Licht für den Etat Landwirtschaft (07. April 2022)
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt grünes Licht für den Etat Finanzen und Heimat (07. April 2022)
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt grünes Licht für den Etat Gesundheit und Pflege (06. April 2022)
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt grünes Licht für den Etat Umwelt und Verbraucherschutz (06. April 2022)
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt grünes Licht für den Etat Wohnen, Bau und Verkehr (06. April 2022)
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt grünes Licht für den Etat Unterricht und Kultus (06. April 2022)
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt grünes Licht für den Etat Inneres (06. April 2022)
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt grünes Licht für den Etat Arbeit und Soziales (06. April 2022)
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt grünes Licht für Wirtschafts-Etat (06. April 2022)
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt Etat für Justiz frei (05. April 2022)
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt über 71 Milliarden Euro frei (05. April 2022)
MEHR THEMEN
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt grünes Licht für den Etat Gesundheit und Pflege
Pressemeldung
Haushalt 2022: CSU-Fraktion gibt grünes Licht für den Etat Gesundheit und Pflege
Haushaltswoche im Plenum: Es geht um mehr als 71 Milliarden Euro für 2022. Die CSU-Fraktion beschließt heute den Etat für den Bereich Gesundheit und Pflege.
Im Bereich Gesundheit und Pflege mit einem Gesamtetat von 885 Millionen Euro liegt das Augenmerk der Fraktion auf der Gesundheitsversorgung und den Bereichen Pflege und Hospiz. Für das bayerische Landespflegegeld sind 430 Mio. Euro im Haushalt eingeplant. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bekämpfung des Fachkräftemangels.16 Mio. Euro sind zusätzlich für die Digitalisierung im Gesundheitsbereich vorgesehen.
Dazu Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion und Vorsitzender des Gesundheitsausschusses:
„Gesundheit ist das Fundament von allem. Der Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Menschen in Bayern von der Geburt bis zum Lebensende auf qualitativ hochwertigem Niveau gilt unser Augenmerk. Der Gesundheitsstandort Bayern hat den Stresstest durch die Pandemie bestanden. Wir verstärken nun gezielt. So gehen wir insbesondere den Fachkräftemangel in allen Bereichen an.“
Dazu der Berichterstatter im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zum Fachbereich Gesundheit und Pflege, Harald Kühn:
„Gleiche Lebensverhältnisse in Stadt und Land in ganz Bayern sind uns sehr wichtig. Ein bedeutender Aspekt ist eine moderne, hochwertige Gesundheitsversorgung auf dem Land. Mit diesem Haushalt investieren wir darum in Krankenhäuser auch im ländlichen Raum und wir unterstützen Landärzte. Wir fördern weiter die erfolgreichen Gesundheitsregionen in ganz Bayern. Im neuen Haushalt sind drei Regionen dazu gekommen. Das alles sind deutliche Signale, um die Lebensqualität auf dem Land hoch zu halten.“
Morgen werden die Haushaltsberatungen mit den Ressorts Finanzen; Landwirtschaft und Digitales im Bayerischen Landtag abgeschlossen.
Ausführliche Informationen zum Haushalt 2022 finden Sie hier:
Corona-Maßnahmen: CSU-Fraktion für Lockerungen mit Augenmaß
Pressemeldung
Corona-Maßnahmen: CSU-Fraktion für Lockerungen mit Augenmaß
Öffnungen mit Vernunft und Augenmaß, ohne jedoch unvorsichtig zu werden: diesen Kurs der Staatsregierung unterstützt die CSU-Fraktion mit ihrem Dringlichkeitsantrag zur Regierungserklärung.
Konkret werden die durch die Staatsregierung angekündigten Lockerungen wie die Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene und die Umwandlung der 2G+ Regel in generell 2 G unterstützt.
Um jedoch die weiterhin nötigen Schutzmaßnahmen rechtssicher umsetzen zu können, will die CSU-Fraktion zudem die epidemische Notlage nochmals bis 19. März verlängern.
Dazu die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Tanja Schorer-Dremel:
„Wir setzen hier mit Augenmaß auf die umsichtige Verzahnung von Freiheit und Vorsicht . So viele Bürgerinnen und Bürger, und vor allem Kinder und Jugendliche haben in der Pandemie Großartiges geleistet und für die Gesellschaft Rücksicht genommen. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Aber die pandemische Lage erlaubt vorsichtige und verantwortungsvolle Lockerungen.“
Besonderes Anliegen der CSU-Fraktion ist zudem der Dank an alle Ärzte, im medizinischen Bereich Tätigen und Pflegekräfte für ihre Unterstützung zur Bewältigung dieser Pandemie.
Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath:
„Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte und Alle im medizinischen Bereich Tätigen haben schier unmenschliches geleistet – unser Dank geht jedoch auch an alle die Therapeutika entwickeln und entwickelt haben und vor allen an die, die sich haben impfen lassen oder das in den nächsten Tagen noch tun wollen.“
Der Dringlichkeitsantrag wird am Nachmittag im Plenum verabschiedet.
Genesenenstatus: CSU-Fraktion fordert Verlängerung und Flexibilisierung
Pressemeldung
Genesenenstatus: CSU-Fraktion fordert Verlängerung und Flexibilisierung
6 Monate statt aktuell nur noch 3 Monate: so lange soll nach dem Willen der CSU-Fraktion der Genesenenstatus künftig wieder gelten. Per Dringlichkeitsantrag wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die aktuelle Verkürzung des Genesenenstatus wieder zurückgenommen wird.
Nach Ansicht der Fraktion ist diese Verkürzung handstreichartig und willkürlich erfolgt. Ziel der Fraktion ist deshalb, dass Deutschland die EU-Empfehlung, derzufolge der Genesenenstatus 6 Monate gelten soll, entsprechend umsetzt und den derzeitigen Sonderweg verlässt.
Dazu der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Bernhard Seidenath:
„Wir müssen die Menschen bei den Corona-Regeln mitnehmen. Die plötzliche Verkürzung des Genesenen-Status verunsichert absolut unnötig. Mich ärgert die Lautlosigkeit der Bundesregierung hierbei - das ist ein klares Führungsversagen des Bundeskanzlers."
Martin Mittag, Redner der CSU in der Plenardebatte, ergänzt:
„Das ständige und vor allem überraschende Hin und Her kostet Vertrauen: eine Verkürzung des Genesenenstatus ist wissenschaftlich alles andere als zwingend. Wenn man über die Grenze nach Österreich und in die Schweiz schaut - gilt man hier sogar deutlich länger als genesen. Für uns heißt das: in der Bundesregierung wird zu wenig bayerisch gedacht.“
Zudem fordert die Fraktion erneut von den Bundesbehörden und der Wissenschaft Klarheit in der Frage – bei welchen Parametern ein Immunstatus als gesichert gelten kann. So sollen individuellere Impfentscheidungen ermöglicht und langfristig eine präzise Definition für einen Immunitäts-und Genesenennachweis ermöglicht werden.
Der Dringlichkeitsantrag wird morgen im Plenum verabschiedet
WEITERE PRESSEMELDUNGEN

Bernhard Seidenath
Vorsitzender

Dr.Beate Merk
Stellvertr. Vorsitzende
Alfons Brandl , Andreas Lorenz , Martin Mittag , Helmut Radlmeier , Carolina Trautner , Steffen Vogel
München2020: #gemeinsamgegencorona
München statt Oberfranken, Maximilianeum statt Kloster. Traditionell findet die Arbeitstagung der CSU-Landtagsfraktion im September in Kloster Banz statt, coronabedingt hat die Fraktion in diesem Jahr im Bayerischen Landtag getagt. Corona und die Auswirkungen waren auch die Schwerpunktthemen der diesjährigen Arbeitstagung. Nur gemeinsam und mit guten Konzepten können wir die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen bewältigen. Weitere Infos zur Tagung und die wichtigsten Ergebnisse finden Sie hier: https://www.csu-landta.gde/muenchen20