23.
September
2023
07:00 Uhr
07:00 Uhr
23.
September
2023
09:30 Uhr
09:30 Uhr
Bootssegnung und Taufe Katastrophenschutzboot des Landkreises Starnberg
24.
September
2023
11:30 Uhr
11:30 Uhr
25.
September
2023
06:00 Uhr
06:00 Uhr
25.
September
2023
19:00 Uhr
19:00 Uhr
26.
September
2023
06:00 Uhr
06:00 Uhr
26.
September
2023
17:00 Uhr
17:00 Uhr
Herbstempfang mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder
27.
September
2023
06:00 Uhr
06:00 Uhr
27.
September
2023
08:30 Uhr
08:30 Uhr
27.
September
2023
19:30 Uhr
19:30 Uhr
Podiumsdiskussion Bund Naturschutz "Agrarpolitik in Bayern - Wunsch und Wirklichkeit"
28.
September
2023
06:00 Uhr
06:00 Uhr
28.
September
2023
09:45 Uhr
09:45 Uhr
28.
September
2023
14:00 Uhr
14:00 Uhr
28.
September
2023
18:30 Uhr
18:30 Uhr
29.
September
2023
06:00 Uhr
06:00 Uhr
08.
Oktober
2023
08:00 Uhr
08:00 Uhr
Landtagswahl 2023
Landtagswahl am 8. Oktober: Alles Wissenswerte kompakt
- Stimmberechtigt sind alle volljährigen Deutschen ab 18, die am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in Bayern wohnen.
- Um das Stimmrecht auszuüben, muss man in der Gemeinde im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben.
- Die Gemeinden legen dabei für jeden Stimmbezirk ein Verzeichnis der Stimmberechtigten an und benachrichtigen spätestens bis zum 17. September über die Eintragung. In der Wahlbenachrichtigung erfährt man, in welchem Wahllokal man wählen und wie man Briefwahlunterlagen beantragen kann.
- In der Woche vom 18. bis zum 22. September 2023 können die Wählverzeichnisse bei den Gemeinden eingesehen werden; wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.
- Bis spätestens 2 Tage vor dem Wahltag, d. h. bis zum Freitag, 6. Oktober 2023 um 15 Uhr, kann man einen Wahlschein schriftlich oder persönlich beantragen. In besonderen Fällen oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Wahlschein noch am Wahlsonntag, der 8. Oktober 2023, bis spätestens 15 Uhr beantragt werden.
- Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 28. August 2023 ausgegeben bzw. versandt.
- Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief vor Schließung der Wahllokale bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Um sicherzustellen, dass die Stimme gezählt wird, sollte der Wahlbrief bereits einige Tage vor dem Wahltag mit der Post verschickt werden.
- Am Wahltag 8. Oktober kann man in den Wahllokalen von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr wählen – auf einem Stimmzettel.
- Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab dem 28. August 2023 ausgegeben bzw. versandt.
- Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief vor Schließung der Wahllokale bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen. Um sicherzustellen, dass die Stimme gezählt wird, sollte der Wahlbrief bereits einige Tage vor dem Wahltag mit der Post verschickt werden.