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Zukunftsicherung für die Feuerwehren im Landkreis Starnberg

- Anhebung der Altersgrenze auf 65 und Einrichtung von Kinderfeuerwehren -

22.06.2017

„Das gestern vom Bayerischen Landtag verabschiedete neue Bayerische Feuerwehrgesetz sichert auch die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Starnberg. Denn die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf das vollendete 65. Lebensjahr und die Möglichkeit der Einrichtung von Kinderfeuerwehren verbreitert ihre personelle Basis enorm“, sagte die Landtagsabgeordnete Ute Eiling-Hütig: „Ich kenne viele aktive Feuerwehrleute im Landkreis Starnberg, die sich darüber geärgert haben, dass sie bisher mit 63 aufhören mussten, obwohl sie noch ‚topfit‘ waren. Damit ist jetzt erfreulicherweise Schluss“.

Kinder ab 6 Jahren an die Feuerwehren heranführen

„Genauso wichtig ist es, dass wir in Zukunft noch mehr junge Kinder an die Feuerwehren heranführen und ihnen altersgerecht zeigen, wie viel Freude es macht, sich für Andere einzusetzen. Dabei lernen sie auch frühzeitig, Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen“, betonte Ute Eiling-Hütig: „Die Gemeinden können daher künftig auf freiwilliger Basis selbst die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr stärken und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranführen“.

Wie bedeutend diese Änderungen im Bayerischen Feuerwehrgesetz seien, so die Abgeordnete, sehe man allein daran, dass in Bayern derzeit rund 320.000 Frauen und Männer aktiven Feuerwehrdienst leisteten, davon über 310.000 ehrenamtlich: „Angesichts des demografischen Wandels müssen wir deshalb rechtzeitig dafür sorgen, dass es auch in Zukunft in allen Regionen Bayerns genügend Feuerwehrmänner und -frauen gibt. Deshalb haben wir in enger Abstimmung mit den Feuerwehren diese Änderungen beschlossen“.

Erleichterung der kommunalen Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren

Neben vielen weiteren Punkten werde künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert, erläutere Ute Eiling-Hütig weiter. So könnten künftig im Bedarfsfall auch gemeindeübergreifende Feuerwehren gegründet werden, wenn die Mitglieder der betroffenen Freiwilligen Feuerwehren dem Zusammenschluss jeweils mehrheitlich zustimmten.

„Darüber hinaus war es uns wichtig, dass die Wehren künftig auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen selbst den Verkehr durch das Aufstellen von Verkehrszeichen regeln können. Das durfte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Wer schon einmal mitbekommen hat, wie kompliziert die bisherige Regelung bisweilen in der Praxis umzusetzen war, weiß, welch große Erleichterung das künftig für unsere Feuerwehren ist“, sagte die Abgeordnete: „Das alles zeigt: Bayern steht zu seinen Feuerwehren und schafft die Voraussetzungen dafür, dass sie auch in Zukunft unsere Bürgerinnen und Bürger schützen können!“

Abgeordnetenbüro Dr. Ute Eiling-Hütig

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