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Ute Eiling-Hütig stellt neues Erwachsenenbildungs-förderungsgesetz im Landtag vor

- Erstmals Einbindung des Ehrenamts und Projektförderung –

15.06.2018

Die Starnberger CSU-Landtagsabgeordnete Dr. Ute Eiling-Hütig hat im Landtag den Entwurf für ein neues Bayerisches Erwachsenenbildungsförderungsgesetz präsentiert: „Wir stellen damit die Erwachsenenbildung auf ein zukunftsfestes Fundament und ermöglichen es so auch künftig allen Menschen, sich in deren Einrichtungen weiter zu bilden. Das ist gerade in unserer heutigen Zeit, in der ‚Lebenslanges Lernen‘ immer wichtiger wird, von großer Bedeutung“.

Das Besondere an dem Gesetzentwurf ist, dass er unter informeller Leitung von Ute Eiling-Hütig gemeinsam von allen Fraktionen in einer eigenen Interfraktionellen Arbeitsgruppe er-stellt wurde: „Ich freue mich, dass wir nicht nur alle Fraktionen, sondern auch die Träger der Erwachsenenbildung von Anfang an in den Gesetzgebungsprozess einbinden und so einen breiten Konsens erzielen konnten“.

Kernziel: Erhalt und der Ausbau leistungsfähiger Einrichtungen unterschiedlicher Träger der Erwachsenenbildung

Kernziel des neuen Gesetzes, so die Abgeordnete weiter, „ist der Erhalt und der Ausbau leistungsfähiger Einrichtungen unterschiedlicher Träger der Erwachsenenbildung, um ein breites Bildungsangebot für alle Menschen in Bayern gewährleisten zu können.“ Auch in Zukunft werde der Freistaat deshalb die in der Erwachsenenbildung tätigen Institutionen fördern und ihnen gleichzeitig ihre Unabhängigkeit und Freiheit zusichern. Um dauerhaft ihr hohes Niveau sicherzustellen, werde ein Qualitätsmanagement eingeführt.

Künftig auch Projektförderung möglich

Ergänzt wird die institutionelle Förderung erstmals durch eine Projektförderung. Diese soll künftig dem Bildungsausschuss des Landtags die Möglichkeit geben, Bereiche von hoher gesellschaftlicher Bedeutung zu bestimmen, zu denen Projekte beantragt und durchgeführt werden können. „Wir reagieren damit auf die Schnelligkeit gesellschaftlicher Veränderungen und ermöglichen es den Trägern der Erwachsenenbildung, sie in ihren Veranstaltungen zu thematisieren und nach Antworten zu suchen“, erläuterte Ute Eiling-Hütig.

Ehrenamt wird erstmals per Gesetz in der Erwachsenenbildung verankert

„Es zeichnet diesen Gesetzentwurf in besonderer Weise aus, dass er erstmals das Ehrenamt per Gesetz in der Erwachsenenbildung verankert“, betonte die Landtagsabgeordnete: „Diese wichtige Neuerung, über die sich sicherlich viele Ehrenamtliche freuen werden, ermöglicht es künftig damit auch Ehrenamtlichen aus dem 5-Seen-Land, zum Beispiel in der örtlichen Volkshochschule ihr Wissen und Können weiter zu geben. Das stärkt das Ehrenamt nachhaltig“.

Der Gesetzentwurf wird jetzt im zuständigen Bildungsausschuss des Landtags noch einmal eingehend beraten und dann dem gesamten Landtag zur Abstimmung vorgelegt.


Abgeordnetenbüro Dr. Ute Eiling-Hütig

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