Lohngerechtigkeit für Frauen: Welche Maßnahmen braucht es?
Beitrag von MdL Dr. Ute Eiling-Hütig im Standpunkt der Bayerischen Staatszeitung
Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 den Gesetzentwurf zur Entgelttransparenz beschlossen. Dieser Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass in Unternehmen ab 200 Mitarbeitern ein Auskunftsanspruch für Beschäftige eingeführt wird, die wissen wollen: Wie viel verdienen meine Kollegen in einer vergleichbaren Tätigkeit?
Wir als CSU-Landtagsfraktion stehen zu der Maxime: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dass weibliche Beschäftigte auch dort, wo sie vergleichbare Tätigkeiten und Berufserfahrung aufweisen, immer noch durchschnittlich 7 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, rechtfertigt gesetzliche Maßnahmen. Diese müssen allerdings praktisch umsetzbar sein und dürfen die Unternehmen nicht überfordern. Es ist daher sehr erfreulich, dass es in der Ressortabstimmung für dieses Gesetz gelungen ist, die ursprünglichen Pläne von Bundesministerin Schwesig abzufedern und ein „Bürokratiemonster“ zu verhindern.



















